KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM TIROL
Leistungsinformation Künstler*innen Vereinigung Tirol
Der Fördervertrag für Kunst im öffentlichen Raum Tirol wird zwischen Künstler*innen und dem Land Tirol abgeschlossen. Die Künstler*innen Vereinigung Tirol (Bereich: Kunstpavillon & Neue Galerie) koordiniert und betreut die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum Tirol des Landes Tirol. Die Vereinigung ist verantwortlich für die inhaltliche Ausrichtung, Ausschreibung und Bewerbungsverfahren, sowie die Abwicklung der Jurysitzung.
In der Phase der Projektrealisierung steht die Künstler*innen Vereinigung Tirol beratend zur Seite.
Leistungen der Künstler*innen Vereinigung Tirol:
- Terminfindung / Koordination von Terminen mit den weiteren KÖR Projekten
- Die Künstler*innen Vereinigung Tirol fungiert im Entwicklungsprozess der Projekte als unterstützende Partnerinstitution und ist bei Bedarf bei kuratorischen und inhaltlichen sowie produktionstechnischen Fragestellungen beratend tätig.
- Öffentlichkeitsarbeit:
- Die Künstler*innen Vereinigung Tirol verfasst Presse- und Projekttexte in Absprache mit den Künstler*innen und organisiert Pressetermine.
- Die Künstler*innen Vereinigung Tirol produziert diverse Drucksorten (Flyer, Poster, etc.) und bewirbt die Förderschiene
- Dokumentation der Projekte durch Fotografie, gegebenenfalls auch Videos
- Redaktion der KÖR Tirol Website und Veröffentlichung der Projekte (koer-tirol.at)
Eigenleistung Projektnehmer:in:
- Die Recherche und die Produktion der Arbeit liegt ausschließlich bei den Künstler*innen
- Auf- und Abbau müssen von den Künstler*innen selbst organisiert und finanziert werden.
- Recherchearbeiten und administrative Tätigkeiten
- Beschaffung sämtlicher behördlicher Genehmigungen
- Projektabrechnung
Zuständigkeit Kulturabteilung des Landes Tirol:
- Kunst im öffentlichen Raum Tirol ist eine Förderschiene des Landes Tirol. Die finanzielle Abwicklung der ausgewählten Projekte erfolgt direkt über die Kulturabteilung.
- Die Kulturabteilung schickt schriftliche Förderzusagen an alle Projektbetreiber*innen. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zur finanziellen Abwicklung, zur Projektabrechnung und zu den Fristen.
- Gravierende Konzeptänderungen während der Umsetzung sind unbedingt mit der Kulturabteilung abzusprechen, andernfalls kann es bei der Projektabrechnung zu Problemen kommen.
- Nähere Informationen zur Tiroler Kulturförderung unter: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/kulturfoerderungen/bildendekunstfotoarchitektur/
Sonstiges:
- Fahrt- und Reisekosten müssen im Produktionsbudget der:des Künstler*in berücksichtigt werden.
- Kosten für eventuelle Vertragserrichtung und die Versicherung der Arbeit sind ebenso im Produktionsbudget der:des Künstler*in enthalten.
- Taggeld oder Verpflegungskosten können nicht abgerechnet werden
- Die Künstler*in ist dazu verpflichtet die Künstler:innen Vereinigung Tirol über den Projektstand laufend zu informieren und miteinzubeziehen
- Logo Placement: auf sämtliche Projekte ist das Logo von KÖR Tirol und dem Land Tirol anzubringen
Für die Umsetzung von Projekten im Rahmen von Kunst im öffentlichen Raum Tirol gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie das Tiroler Kulturförderungsgesetz und die Tiroler Kulturförderungsrichtlinien.