2022

Kunst im öffentlichen Raum Föderschwerpunkt 2022

TOGETHERNESS:MITEINANDER 

The power of art is unlimited for social change.
Adrian Piper

Das gesellschaftliche Miteinander scheint an vielen Stellen porös geworden zu sein. In einem hyperkonnektiven digitalen Alltag und einer (post-)pandemischen Zeitrechnung prosperieren Meinungen in Informationsblasen, grenzen sich hermetisch gegeneinander ab und lassen neue soziale Realitäten entstehen. Die Frage danach, wie eine demokratische Gemeinschaft neu gedacht und verhandelt werden könnte, wird dringlich.

Die Aussage der Künstlerin Adrian Piper aus den 1960er Jahren „The power of art is unlimited for social change“ ist auch gegenwärtig von Gewicht. Doch wie gelingt ein Wandel? Wie gelingt es, unnachgiebige Standpunkte aufzubrechen und durchlässige Räume zu kreieren, in welchen Kollaborationen eingegangen, Gemeinschaften gebildet und Wege des gegenseitigen Lernens etabliert werden können?

Davon ausgehend möchte sich Kunst im öffentlichen Raum Tirol 2022 künstlerischen sozialen Praxen widmen und dabei gleichermaßen im ländlichen und städtischen Raum – partizipativ, kollaborativ, dialogisch und nachhaltig – agieren. Unter Miteinbezug lokaler Gegebenheiten sollen künstlerische Handlungsfelder entstehen, in welchen ein kollektives Miteinander und togetherness diskutiert, formuliert und angewandt werden.

ALLGEMEINES
Die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum wird seit 2008 in einer Kooperation zwischen dem Land Tirol und der Tiroler Künstler:innenschaft durchgeführt und aus Mitteln des Landes Tirol finanziert. Für das Jahr 2022 wird diese zum zweiten Mal unter einem von der Tiroler Künstler:innenschaft verfassten thematischen Schwerpunkt ausgeschrieben, der als eine inhaltliche Klammer beim Verfassen der Konzepte sowie in der Umsetzung der Projekte dienen soll. Das Ziel des Förderschwerpunkts ist es, zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte im öffentlichen Raum zu fördern, um so die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und den Dialog über kulturelle, soziale und politische Thematiken zu öffnen. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und ein integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Perspektiven sein.

Den künstlerischen Formaten sind dabei keine Grenzen gesetzt. Es werden sowohl permanente skulpturale Kunstprojekte, temporäre Interventionen sowie partizipative, performative und dialogische Formate im öffentlich ländlichen und städtischen Raum gefördert. Besondere Beachtung finden Projekteinreichungen, die ortsspezifisch angelegt sind und welchen vermittelnde Formate sowie eine nachhaltige Umsetzung inhärent sind. Um ein möglichst diverses Publikum erreichen zu können, sollten die Projekte eine Synergie zwischen künstlerischer Praxis und Alltagskultur darstellen. In diesem Sinne sind die Spielorte der Projekte so vielfältig wie die Projekte selbst und eröffnen die Möglichkeit, Kunst über die Grenzen von Kulturinstitutionen hinaus erfahrbar zu machen.

FORMALE KRITERIEN 

  • Der Ausschreibungstext soll als Ausgangspunkt und inhaltliche Klammer für das eingereichte Projekt dienen.
  • Die Projekte müssen in Tirol, im öffentlichen ländlichen oder städtischen Raum, umgesetzt werden und sich mit den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen ausgewählten Ortes auseinandersetzen.
  • Ausgewählte Projekte müssen innerhalb des Zeitraums März bis November 2022 realisiert werden können.
  • Nach Jury-Zuspruch ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde/n zum eingereichten Projekt.
  • Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, klassische „Kunst am Bau“-Projekte, Publikationen, die nicht Teil eines Projekts sind sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang zu der Förderaktion.

ZIELGRUPPE  
Der Call wird international ausgeschrieben und richtet sich an Künstler:innen, Künstler:innenkollektive und Kurator:innen, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst tätig sind.

DOTIERUNG
Die Aktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol ist im Jahr 2022 mit EUR 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Aus den eingereichten Projekten werden zwei bis drei Projekte zur Realisierung geladen.

JURY
Drei unabhängige Fachjuror:innen, welche gemeinsam vom Land Tirol und der Tiroler Künstler:innenschaft bestellt werden, wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.

MITGLIEDER DER JURY  
Christiane Erharter (Kuratorin Belvedere Wien, Wien/Hopfgarten)
Kira Kirsch (Künstlerische Leitung/Geschäftsleitung, brut, Wien)
Raul Walch (Künstler, Berlin)

EINREICHUNGSUNTERLAGEN
Betreff „Kunst im öffentlichen Raum 2022“ bitte ausschließlich via Email an kultur@tirol.gv.at

  • Ausführliche Projektbeschreibung inklusive Vermittlungsformaten (max. 8 Seiten, DIN A4): Text, Visualisierung in Form von Skizzen, Renderings oder Modellfotos.
  • Kosten- und Finanzierungsplan (projektbezogene Kommunikationsmittel, Reise- und Unterbringungskosten, Honorare, Material- und Produktionskosten, Vermittlungsformate)
  • Zeitplan für die Umsetzung des Projekts
  • Ausgefülltes Datenblatt
  • Angaben zur/zu den Projekteinreicher:innen
  • Dokumentation bisheriger künstlerischer Tätigkeiten

EINREICHFRIST
19.09.2021

BEKANNTGABE JURYENTSCHEIDUNG
Voraussichtlich Ende Oktober 2021

RECHTSGRUNDLAGEN
Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Projektzeitplan erfolgen.

Hinweis zur Projektkalkulation: Eigenleistungen können zu einem Stundensatz von max. EUR 30,- bis zu 30 % der Gesamtkosten als Teil der Gesamtkosten in der Kalkulation angeführt und entsprechend dem Leistungsblatt der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ abgerechnet werden. Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ bezogen.

Der/Die Einreicher:in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirols sowie die Homepage www.koer-tirol.at veröffentlicht werden dürfen.

AUGENMERK

  • Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen bei Konzeption und Umsetzung des Projekts.
  • Barrierefreie Zugänge zum jeweiligen Projekt sollen im Konzept bereits mitgedacht werden.

KONTAKT
Richten sie ihre Fragen gerne via koer-tirol@kuenstlerschaft.at an Petra Poelzl und Cornelia Reinisch-Hofmann, welche die ausgewählten Projekte in kuratorisch-inhaltlichen sowie produktionstechnischen Belangen begleiten werden.

WEITERE INFORMATIONEN
www.koer-tirol.at