Das Land Tirol schreibt die mit Euro 100.000,- dotierte Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ 2008 zum zweiten Mal aus.
Mit dieser Ausschreibung werden sowohl permanente Kunstprojekte als auch temporäre Interventionen im öffentlich zugänglichen Raum angeregt, welche die in Tirol besonders gelagerten Spannungsverhältnisse zwischen Kultur und Landschaft, zwischen Nutzung und Wahrnehmung der Kulturlandschaft sowie damit verbundene kulturelle Auseinandersetzungen reflektieren.
Das Land Tirol schreibt die mit Euro 100.000,- dotierte Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ 2008 zum zweiten Mal aus. Mit dieser Ausschreibung werden sowohl permanente Kunstprojekte als auch temporäre Interventionen im öffentlich zugänglichen Raum angeregt, welche die in Tirol besonders gelagerten Spannungsverhältnisse zwischen Kultur und Landschaft, zwischen Nutzung und Wahrnehmung der Kulturlandschaft sowie damit verbundene kulturelle Auseinandersetzungen reflektieren.
Die Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ fördert Projekte, die in Tirol stattfinden und sich mit den spezifischen Gegebenheiten der jeweils ausgewählten Orte auseinandersetzen. Nach einem Zuspruch der Jury ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde/n zum eingereichten Projekt. Ausgewählte Projekte müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Zusage realisiert werden.
Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind, sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang zu der Ausschreibung.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler:innen, Künstler:innenkollektive, Kurator:innen, Kunst- bzw. Künstler:innenvereine, die im Bereich der zeitgenössischen visuellen Kunst tätig sind, sowie an Gemeinden, sofern sie als Träger von Kunstprojekten auftreten.
Die Aktion „Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol“ ist mit jährlich Euro 100.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung der zur Umsetzung empfohlenen Projekte beträgt aus dieser Aktion maximal 80% der förderbaren Gesamtkosten. Eine Förderung zu 100% ist in Ausnahmefällen möglich.
Die unabhängigen, für jeweils drei Jahre bestellten Fachjuror:innen wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.
Mitglieder der Jury:
Bart Lootsma (Architekturkritiker und -theoretiker, Professor am Institut für Architekturtheorie der Technischen Universität Innsbruck und an der Akademie der bildenden Künste Wien), Rens Veltman (Künstler) und Franziska Weinberger (Künstlerin, Kuratorin und Kunsthistorikerin)
Die Einreichungsunterlagen enthalten:
Projektbeschreibung: Text und Visualisierung (Skizzen, Montagen, Renderings, Modellfotos; keine Modelle!) im Format Din A4 als Hardcopy, max. 10 Seiten. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (Fotos, Kataloge u.ä.; keine Originale!) und aktuelle Lebensläufe in Kurzform. Grobkostenschätzung. Zeitplan. Ausgefülltes Datenblatt (s. Beilage)
Die vollständigen Unterlagen sind bis 17. Oktober 2008 (Poststempel) unter dem Betreff: „Kunst im öffentlichen Raum 2008“ an das Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Kultur Sillgasse 8, 6020 Innsbruck, einzusenden. Die Juryentscheidung wird Mitte November 2008 bekanntgegeben. Die Unterlagen werden nicht retourniert.
Die Kuenstler:innenvereinigung Tiroler Künstler:innenschaft koordiniert im Auftrag des Landes Tirol die Abwicklung des Auswahlverfahrens und fungiert als Ansprechstelle für Auskünfte, historische Infos und Fragen.